Gründungsjahr
Diese Angabe ermöglicht dem SV- und Steuer-Rechner gegebenenfalls die Begünstigung für Jungunternehmer bei der Berechnung der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Wenn Sie angeben, Jungunternehmer zu sein und Ihr Gründungsjahr nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, dann erfolgt die Annahme der Inanspruchnahme der Jungunternehmerbegünstigung. Detailinformationen dazu sind unter dem Punkt Hilfe zu finden.
Jungunternehmer
Diese Angabe ermöglicht dem SV- und Steuer-Rechner, gegebenenfalls die Begünstigung für Jungunternehmer bei der Berechnung der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Jungunternehmer bedeutet, dass Sie sich das erste Mal selbstständig machen und bisher noch nicht GSVG bzw. FSVG versichert waren. Ihre Gründung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Detailinformationen dazu sind unter dem Punkt Hilfe zu finden.
Ich bin versichert als
Hier ist die Art der Tätigkeit auszuwählen. Je nach Art der Tätigkeit werden die entsprechenden Beitragsgrundlagen und Beitragssätze für die Berechnung der Sozialversicherung herangezogen. Von der Art der Tätigkeit wird abhängig gemacht, für welche Versicherungszweige (Pensions-/Kranken-/Unfallversicherung) Beiträge berechnet werden. Sie können diese Angabe jederzeit ändern.
Gewerbetreibende, die Mitglied der Wirtschaftskammer sind, geschäftsführende
Gesellschafter einer GmbH, Gesellschafter einer OG oder KG, wenn diese
Mitglied der Wirtschaftskammer sind.
Jahresabgaben
Jahresumsatz (geschätzt)
Die Sozialversicherung nach dem GSVG und dem FSVG wird auf der Basis der endgültigen Beitragsgrundlage ermittelt. Dies sind die durch den Einkommensteuerbescheid festgestellten Einkünfte. Damit eine möglichst realistische Berechnung der Sozialversicherung und Einkommensteuer möglich ist, geben Sie in dieser Position bitte Ihre erwarteten Jahresumsätze ein. Diese Umsätze werden durch die erwarteten Jahresaufwände korrigiert.
€
Jahresaufwände (geschätzt)
Geben Sie hier bitte die Summe Ihrer erwarteten betrieblichen Aufwände an. Dies könnten z.B. sein: Personalkosten, Miete/Pacht, Energiekosten (Gas, Strom, Heizung), Betriebskosten für die Betriebsstätte, Büromaterial, Telefon-/Internetkosten, Drucksorten, Postgebühren, Steuer- und Betriebsberatung, Rechtsanwalt, Notar, Kfz-Versicherung, Treibstoff, Kfz-Leasing, Kfz-Service, Kfz-Wartung, Kfz-Reparaturen, Versicherungen, Investitionen in Einrichtung, EDV, Maschinen und Werkzeuge bzw. Abschreibungen, Aufwand für Homepage, Inserate, Broschüren, Prospekte, Reiseaufwand, Lizenzgebühren, Wartung / Reparaturen, usw.
Die Gesamtsumme der einzelnen Kostenkategorien ist mit 1 Million Euro begrenzt.
Personal- und Fremdkosten
Geben Sie hier die Summe Ihrer Personal- und Fremdkosten ein. Dazu zählen u.a. Löhne,
Gehälter, Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil) sowie Fremdlöhne.
€
Reise- und Fahrtkostenersatz
Geben Sie hier die Summe der Reise- und Fahrtkosten, für die Ihnen ein Kostenersatz zusteht,
ein.
€
Sonstige Jahresaufwände
Geben Sie hier die Summe Ihre sonstigen erwarteten betrieblichen Aufwände ein, die keiner
anderen Kategorie zurechenbar sind. Dies könnten z.B. sein: Energiekosten (Gas, Strom,
Heizung), Betriebskosten für die Betriebsstätte, Büromaterial, Telefon-/Internetkosten,
Drucksorten, Postgebühren, Steuer- und Betriebsberatung, Rechtsanwalt, Notar, Kfz-Versicherung, Treibstoff, Kfz-Leasing, Kfz-Service, Kfz-Wartung, Kfz-Reparaturen,
Versicherungen, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Aufwände für Broschüren, Prospekte, etc.
€
+
Investitionen Einrichtung
Geben Sie hier die geschätzten jährlichen betrieblichen Aufwendungen ein, die Sie für die Anschaffung notwendiger Einrichtungsgegenstände planen. Dazu zählen u.a. Einrichtung des Geschäftslokals; Büromöbel, etc. Der Anschaffungswert wird nur in Höhe der Abschreibung berücksichtigt. Die angenommene Nutzungsdauer bei Einrichtungsgegenständen beträgt 8 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter (= GWG mit Anschaffungswert bis maximal € 1.000) müssen nicht abgeschrieben werden und können in voller Höhe im Jahr der Anschaffung angesetzt werden.
Sollten Sie GWGs einplanen, dann sind diese im Eingabefelde „Sonstige Jahresaufwände“ zu berücksichtigen.
€
+Abschreibung
Wählen Sie aus, ob Sie Ihre Investitionen linear (Nutzungsdauer) oder degressiv (Prozentsatz) abschreiben wollen. Die angenommene Nutzungsdauer bei linearer Abschreibung von Einrichtungsgegenständen beträgt 8 Jahre. Der festgesetzte Prozentsatz der degressiven Abschreibung beträgt 30%. Bitte beachten Sie, dass unkörperliche, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude und PKWs nicht degressiv abgeschrieben werden dürfen!
+
Investitionen EDV
Geben Sie hier die geschätzten jährlichen betrieblichen Aufwendungen ein, die Sie für die Anschaffung Ihrer EDV-Anlagen planen. Dazu zählen EDV-Anlagen und EDV-Hardware, wie z.B. Server, PCs, Monitore, Smartphones. Der Anschaffungswert wird nur in Höhe der Abschreibung berücksichtigt. Die angenommene Nutzungsdauer bei EDV-Geräten beträgt 4 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter (= GWG mit Anschaffungswert bis maximal € 1.000) müssen nicht abgeschrieben werden und können in voller Höhe im Jahr der Anschaffung angesetzt werden. Sollten Sie GWGs einplanen, dann sind diese im Eingabefelde „Sonstige Jahresaufwände“ zu berücksichtigen.
€
+Abschreibung
Wählen Sie aus, ob Sie Ihre Investitionen linear (Nutzungsdauer) oder degressiv (Prozentsatz) abschreiben wollen. Die angenommene Nutzungsdauer bei linearer Abschreibung von EDV- Geräten beträgt 4 Jahre. Der festgesetzte Prozentsatz der degressiven Abschreibung beträgt 30%. Bitte beachten Sie, dass unkörperliche, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude und PKWs nicht degressiv abgeschrieben werden dürfen!
+
Investitionen Maschinen
Investitionen Maschinen und Werkzeuge
€
€
Geben Sie hier die geschätzten jährlichen betrieblichen Aufwendungen ein, die Sie für die Anschaffung Ihrer Maschinen und Werkzeuge planen. Dazu zählen z.B. Arbeitsgeräte, Produktionsmaschinen, Werkstattausrüstung. Der Anschaffungswert wird nur in Höhe der Abschreibung berücksichtigt. Die angenommene Nutzungsdauer bei Maschinen und Werkzeugen beträgt 8 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter (= GWG mit Anschaffungswert bis maximal € 1.000) müssen nicht abgeschrieben werden und können in voller Höhe im Jahr der Anschaffung
angesetzt werden. Sollten Sie GWGs einplanen, dann sind diese im Eingabefelde „Sonstige Jahresaufwände“ zu berücksichtigen.
+Abschreibung
Wählen Sie aus, ob Sie Ihre Investitionen linear (Nutzungsdauer) oder degressiv (Prozentsatz) abschreiben wollen. Die angenommene Nutzungsdauer bei linearer Abschreibung von Maschinen und Werkzeugen beträgt 8 Jahre. Der festgesetzte Prozentsatz der degressiven Abschreibung beträgt 30%. Bitte beachten Sie, dass unkörperliche, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude und PKWs nicht degressiv abgeschrieben werden dürfen!
Wie wirkt sich ein Zusatzauftrag auf meine Jahresabgaben und meinen Gewinn aus?
Zusatzeinnahmen
Geben Sie in dieser Position bitte die erwarteten Zusatzeinnahmen an, die durch den zusätzlichen Auftrag erwirtschaftet werden.
Dieser Umsatz wird durch die erwarteten Zusatzaufwände korrigiert und auf die bereits erfassten Jahreswerte angerechnet,
um die Abgaben für Sozialversicherung und Einkommensteuer sowie den Nettogewinn neu zu ermitteln.
€
Klicken Sie auf das Plus-Icon im Feld Jahresaufwände (geschätzt) um Ihre Aufwände den einzelnen Kategorien zuzuordnen, sodass Sie dadurch in den Pauschalierungsoptionen vollständig berücksichtigt werden können.
Ist es für mich günstiger, die tatsächlichen Jahresaufwände anzusetzen oder eine Pauschalierungsoption anzuwenden.
Basispauschalierung
Sie können Ihre Betriebsausgaben pauschalieren, wenn Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als €
220.000 betrug und für Ihr Unternehmen keine Buchführungspflicht besteht bzw. Sie auch freiwillig
keine doppelte Buchhaltung führen. Bitte wählen Sie aus, ob Ihre
Betriebsausgabenpauschalierung mit 12% oder 6% angesetzt werden soll. Liegen Einkünfte aus
kaufmännischer oder technischer Beratung; Vermögensverwaltung; schriftstellerischer,
vortragender, wissenschaftlicher oder erzieherischer Tätigkeit oder Gehälter und Vergütungen aus
der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Beteiligungen ab 25%) vor, dann ist eine
Pauschalierung iHv. 6% anzuwenden. Für über die Beratung hinausgehende Tätigkeiten und
sonstige nicht von der Aufzählung umfasste Tätigkeiten beträgt die Pauschalierung 12%.
Branche
Wählen Sie hier bitte aus, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um einen produzierenden Betrieb
oder um einen Dienstleistungsbetrieb handelt. Bei produzierenden Betrieben werden 45% der
Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer), bei Dienstleistungsbetrieben werden 20% der
Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer), für die Kleinunternehmer-Betriebsausgabenpauschale
angesetzt.
Ergebnis
Jahresumsatz (geschätzt)
€
0
Jahreswerte
Jahresumsatz (geschätzt)
Aufwände (geschätzt)
EST
SV-Beitrag
Nachzahlung
Ihnen bleibt
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
Aufwände (geschätzt)
€ 0
EST
€ 0
SV-Beitrag
€ 0
Nachzahlung
€ 0
Ihnen bleibt
€ 0
Jahreswerte inkl. Zusatzauftrag
Jahresumsatz (gesamt)
Aufwände (gesamt)
EST
SV-Beitrag
Nachzahlung
Ihnen bleibt
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
Jahreswerte mit Kleinunternehmerpauschalierung
Jahresumsatz (geschätzt)
Aufwände (gesamt)
EST
SV-Beitrag
Nachzahlung
Ihnen bleibt
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
€ 0
Es wurde ein Gewinnfreibetrag in Höhe von € 0 berücksichtigt.
Die aktuellen jährlichen Abgaben belaufen sich auf € 2062 für die Sozialversicherung und € 2435 für die Einkommensteuer.
Wenn Sie am 31.05. des laufenden Jahres in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert waren, dann steht Ihnen eine Gutschrift in der Krankenversicherung in Höhe von € zu.
Wenn Sie am 31.05. des laufenden Jahres in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert waren, dann steht Ihnen eine Gutschrift in der Krankenversicherung in Höhe von € zu.
In den Folgejahren ist eine Nachzahlung zur Sozialversicherung in
Höhe von € 2584 zu erwarten.
Wenn Sie weniger als € 5.361,72 Gewinn pro Jahr selbstständig
erzielen, können Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt der
Gewerblichen Wirtschaft von der Kranken- und Pensionsversicherung
ausnehmen lassen. Gleichzeitig darf Ihre Umsatzgrenze € 30.000
netto nicht überschreiten. Es ist ein Antrag für die Ausnahme von der
Pflichtversicherung zu stellen. Sie bezahlen dann für Ihre
Selbstständigkeit nur mehr die Unfallversicherung.
Ihr Nettojahresgewinn steigt auf € 0.
Durch Annahme des Zusatzauftrags belaufen sich die neuen
jährlichen Abgaben für die Sozialversicherung
auf € 2062 und € 2435 für die Einkommensteuer.
Wenn Sie am 31.05. des laufenden Jahres in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert waren, dann steht Ihnen eine Gutschrift in der Krankenversicherung in Höhe von € zu.
Wenn Sie am 31.05. des laufenden Jahres in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert waren, dann steht Ihnen eine Gutschrift in der Krankenversicherung in Höhe von € zu.
Es wurde ein Gewinnfreibetrag in Höhe von € 2584 berücksichtigt.
In den Folgejahren ist eine Nachzahlung zur Sozialversicherung
in Höhe von € 2584 zu erwarten.
Die für Sie günstigste Option ist die Kleinunternehmerpauschalierung.
Ihr Nettogewinn beträgt € 0.
Ihr Nettogewinn beträgt € 0.
Die jährlichen Abgaben für die Sozialversicherung belaufen sich
auf € 2062 und € 2435 für die Einkommensteuer.
Wenn Sie am 31.05. des laufenden Jahres in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert waren, dann steht Ihnen eine Gutschrift in der Krankenversicherung in Höhe von € zu.
Wenn Sie am 31.05. des laufenden Jahres in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert waren, dann steht Ihnen eine Gutschrift in der Krankenversicherung in Höhe von € zu.
Es wurde ein Gewinnfreibetrag in Höhe von € 2584 berücksichtigt.
In den Folgejahren ist eine Nachzahlung zur Sozialversicherung
in Höhe von € 2584 zu erwarten.
Einzelrechnung (anteilig)
Rechnungsbetrag netto
Hier können Sie basierend auf Ihren geschätzten Jahresumsatz- und Jahresaufwandseingaben berechnen, wieviel Sie vom Rechnungsbetrag für die Sozialversicherung und Einkommensteuer zurücklegen sollten. Geben Sie dafür einfach den Betrag exklusive Umsatzsteuer an, den Sie in Rechnung stellen.
€
Bereits fakturierte
Wenn Sie angemeldet sind, wird Ihnen hier die Gesamtsumme der bereits eingegebenen Einzelrechnungen angezeigt und Sie können den in der Datenbank hinterlegten Wert über dieses Feld korrigieren.
Rechnungen
€
Rechnungsbetrag Netto
€
0
EST
€ 0
SV-Beitrag
€ 0
Ihnen bleibt
€ 0
Bitte legen Sie € 0 für die Sozialversicherung und € 0 für die
Einkommensteuer von dieser Rechnung zurück.
Möchten Sie ermitteln, wie sich ein Zusatzauftrag oder die Wahl einer Pauschalierungsoption auf Ihren Nettojahresgewinn auswirkt? Dann nutzen Sie die Vollversion des SV- und Steuer-Rechners auf Ihrem Tablet, Laptop oder PC.